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Windpark Hüffenhardt: Gemeinderat wird Vorgehen vorerst "intern beraten"

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Von Nadine Slaby

Hüffenhardt. Zur ersten Gemeinderatssitzung nach dem Bürgerentscheid kamen am Donnerstagabend wieder zahlreiche Zuhörer nach Hüffenhardt. Die recht kurze Tagesordnung enthielt allerdings keinen Tagesordnungspunkt zum Thema Windpark.

Am Ende der Sitzung informierte Bürgermeister Walter Neff das Gremium sowie die Zuhörer lediglich darüber, dass die hohe Wahlbeteiligung von 74 Prozent beim Bürgerentscheid das große Interesse der Bevölkerung gezeigt habe. Auch sei er froh, dass es ein klares Ergebnis gegeben habe. "78 Prozent Ja-Stimmen zeigen in eine eindeutige Richtung", so Neff. Das Ergebnis des Bürgerentscheids, der sich gegen die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zugunsten von Windkraftstandorten ausgesprochen hatte, sei einem Beschluss gleichzustellen und für drei Jahre bindend.

Welche Auswirkungen das Ergebnis auf den Nutzungsvertrag mit der planenden Fortwengel Holding GmbH habe, müsse sich noch zeigen. "Das weitere Vorgehen der Gemeinde wird dann auch erst mal gemeinderatsintern besprochen", kündigte Walter Neff an. Aus diesem Grund werde er keine Fragen zum Thema Windkraft beantworten. Die Zuhörer sahen dann auch davon ab, Fragen zu stellen.

Zu entscheiden hatten die Gemeinderäte über die Nichtanwendung des Paragarphen 2b des Umsatzsteuergesetzes. "Die bisher geltende Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand wurde zum 1. Januar 2016 formell aufgehoben", führte Kämmerer Alexander Zipf aus. Ab dem nächsten Jahr werde die Umsatzbesteuerung an grundlegend andere Voraussetzungen geknüpft. Dies könnte dazu führen, dass Tätigkeitsbereiche der Gemeinde umsatzbesteuerbar werden. Es bestehe aber noch erheblicher Klärungsbedarf. Aus diesem Grund empfahl er, mit der Umsetzung der Neuregelung abzuwarten und beim Finanzamt zu erklären, dass der neue Paragraf vorerst nicht angewendet wird. Dies ist bis 2020 möglich. Sollte die Besteuerung für die Gemeinde vorteilhaft sein, so könne dem Finanzamt jederzeit die Umstellung mitgeteilt werden. Eine Rückkehr zur alten Umsatzbesteuerung ist dann aber nicht mehr möglich. Gleiches gelte auch für die Jagdgenossenschaft Hüffenhardt. Hier muss eine separate Erklärung abgegeben werden. Das Gremium sprach sich einstimmig für die Beibehaltung der alten Regelung aus.

"Jedes Jahr die gleiche Prozedur", meinte Forstdirektor Dietmar Hellmann augenzwinkernd, als er den Räten die Forstbetriebsplanung sowie die Zahlen für das Jahr 2015 und die aktuellen Zahlen präsentierte. Im vergangenen Jahr wurden 57.040 Euro im Hüffenhardter erwirtschaftet. Geplant waren 15.210 Euro. Hauptsächlich eingeschlagen wurden Buchen (58 Prozent), Eschen (14 Prozent) sowie Eichen (13 Prozent). Bei der Esche müsse man wegen eines Pilzbefalls schnell handeln, so Hellmann. Befallene Bäume seien nicht zu retten. Insgesamt wurden 3156 Festmeter geerntet. Bei der Waldpflege wurden Douglasien sowie Tannen neu gepflanzt. "Das Nadelholz wurde verstärkt, weil es der Wertträger der Wälder bleiben wird", so Hellmann mit Blick auf die kommenden Jahre.

Im laufenden Jahr sind bisher 36.400 Euro erwirtschaftet worden, etwas mehr als geplant. "Ich gehe auch davon aus, dass es noch mehr wird", meinte der Forstdirektor. Der neue Revierleiter Rolf Glaser, der sich seit Juni um den Hüffenhardter Wald kümmert, führte die Planung für das kommende Jahr aus. Hier sind 3320 Erntefestmeter geplant. Hiermit soll ein Überschuss von 41.690 Euro erwirtschaftet werden. "Wenn alles gut läuft."

Beim Verkauf von Brennholz plädierten die beiden Forstbeamten dafür, die Preise "moderat abzusenken". Denn auch das Industrieholz ließe sich nicht mehr so gut verkaufen. Polterholz wird künftig für 55 Euro pro Festmeter (bisher 58,50 Euro) verkauft. Brennholz wird weiterhin für 65 Euro pro Ster abgegeben. Allerdings werden die Anteile an Hartlaubhölzern wie Esche steigen. Der Abschlag für Einheimische von sieben Prozent bis 15 Festmeter wird weiterhin gewährt. Bürgergabholz kostet 60 Euro der Doppelster. Das Gremium stimmte auch hier einstimmig zu.


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