Von Heiko Schattauer
Berlin/Obrigheim. Dem grünen Licht der zuständigen Behörde folgt die juristische Bestätigung: Das Verwaltungsgericht Berlin gab am Dienstagnachmittag bekannt, dass der Eilantrag der Gemeinde Neckarwestheim gegen die Genehmigung des Transports von 15 Castorbehältern vom Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) ins Zwischenlager Neckarwestheim (GKN) per Eilbeschluss abgelehnt wurde. Damit ist der Weg frei für den Transfer der 342 hoch radioaktiven Brennelemente aus dem KWO ins bestehende Zwischenlager im 50 Kilometer entfernten Neckarwestheim. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hatte Mitte Mai den ersten Transport auf einem deutschen Binnengewässer genehmigt, die Vorbereitungen am KWO waren unmittelbar danach angelaufen.
Zwar sei "die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in der Sache zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu klären und daher offen", heißt es vom Verwaltungsgericht. Eine Einschätzung, ob der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Strahlenfreisetzung nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet sei, könne nicht vorgenommen werden. "Es handelt sich um eine reine Interessensabwägung", erläutert Gerichts-Pressesprecher Stephan Großcurth auf RNZ-Nachfrage. In der Sache selbst habe man keine Entscheidung getroffen. Aus "Geheimhaltungsgründen" habe auch dem Gericht das Sicherheitskonzept für die Transporte nicht vorgelegen.
Die Ablehnung des Eilantrags begründete die Zehnte Kammer des Gerichts mit einem "erheblichen öffentlichen Interesse an einem zeitnahen Rückbau des KWO". Die Abwägung der widerstreitenden Interessen spreche für eine "Vollziehung der Transportgenehmigung". Andernfalls hätte sich die Entscheidung erheblich verzögert. "Im Übrigen verursachten die Transporte nicht mit Sicherheit nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile für die Antragstellerin", so das Gericht weiter. Die wiederum prüft nun, ob sie eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilrechtsschutzantrags beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegt. Aus Sicht der Gemeinde Neckarwestheim, stellt Bürgermeister Jochen Winkler klar, "sind bei der Erteilung der Transportgenehmigung nicht alle sicherheitsrelevanten Aspekte beachtet worden." Zudem bezweifelt man, dass das Zwischenlager Neckarwestheim nach dem Atomgesetz als standortnah für das Kernkraftwerk Obrigheim gewertet werden kann.
Der juristische Streit geht also möglicherweise weiter. Aufschiebende Wirkung hätte aber auch ein weiterer Einspruch nicht. Und selbst wenn in Sachen Transporttermine "Geheimhaltung" geübt wird: Lange kann es bis zum ersten Castortransport auf dem Neckar nach dem Eilbeschluss aus Berlin nicht mehr dauern.