Von Heiko Schattauer
Berlin/Neckarwestheim/Obrigheim. Der nächste Bescheid aus Berlin ist da, der (längst eingeschlagene) Weg der Castor-Transporte bleibt ohne größere Hindernisse: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim gegen die im Mai 2017 erteilte Transportgenehmigung für Castorbehälter vom Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) zum Zwischenlager Neckarwestheim abgelehnt. Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte das OVG eine entsprechende Pressemitteilung. Nach der gerichtlichen Bestätigung des möglichen Sofortvollzugs der Transporte (Mitte Juni erfolgt) und der Ablehnung einer Zwischenanordnung (Ende August) stellt die neuerliche Abweisung die abschließende Entscheidung der Beschwerde dar.
Ungeachtet der juristischen Behandlung wurden die Vorbereitungen für den dritten Castortransport auf dem Wasserweg von Obrigheim nach Neckarwestheim bereits vorangetrieben. In den kommenden Tagen ist mit einem weiteren Transfer hochradioaktiver Brennelemente aus KWO-Betriebszeiten ins Zwischenlager am GKN zu rechnen. Zwei Atommülltransporte auf dem Neckar sind bereits gelaufen, insgesamt hat der Energiekonzern EnBW fünf der umstrittenen Transfers geplant. Vor allem die erste Überführung abgebrannter Brenneelemente aus dem 2005 abgeschalteten Atommeiler hatte zu massiven Protesten von Atomkraftkritikern geführt.
Kritik hin, Beschwerden her, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befand die Beförderungsgenehmigung als "nicht offensichtlich rechtswidrig". Es lasse sich nicht feststellen, so der stellvertretende OVG-Pressesprecher Dr. Ulrich Marenbach, dass die Bedenken der Gemeinde hinsichtlich des Sicherheitskonzepts unzureichend berücksichtigt worden seien. Bei der Interessenabwägung sei zum einen der gesetzliche Auftrag, Atomkraftwerke, deren Leistungsbetrieb erloschen sei, unverzüglich stillzulegen und abzubauen, zu berücksichtigen. Und der Rückbau sei am KWO inzwischen derart weit fortgeschritten, dass er sich ohne den baldigen Abtransport der Brennelemente "zwangsläufig erheblich" verzögern wür-de. In der Verbringung der Castoren ins Zwischenlager Neckarwestheim im Vergleich zum Verbleib in Obrigheim sieht man zudem einen "zusätzlichen Sicherheitsgewinn" begründet. Und schließlich seien die verbleibenden Castor-Transporte "jeweils nur von relativ kurzer Dauer" und durch ein umfassendes Sicherheitskonzept weitreichende Vorkehrungen getroffen worden, so die Begründung des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts. Das ist zuständig, da die Transportgenehmigung vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) mit Sitz in Berlin ausgestellt worden war.
Der Versuch der Gemeinde Neckarwestheim, die Transporte zu stoppen oder aber zumindest einen Aufschub zu erreichen, ist damit abermals gescheitert. Ob man nun ein Klageverfahren (als nächstmöglichen juristischen Schritt) anstrebt, ist offen. "Die Gemeinde kann gegen die Widerspruchsablehnung klagen", erläutert Dr. Ulrich Marenbach. Aus der Gemeindeverwaltung war gestern keine Stimme dazu zu bekommen.
Drei der Behälter, an denen sich die Diskussionen entzünden, werden indes am Kernkraftwerk Obrigheim für den nächsten Transport vorbereitet. Mitte September waren drei leere Castorbehälter am KWO angeliefert worden, die seither mit bestrahlten Brennelementen beladen werden. Konkrete Transporttermine gibt es aus Sicherheitsgründen auch im Vorfeld des dritten Transfers nicht. "Über Fahrten des Schubverbands - die in der Zukunft liegen - können wir keine Auskunft geben", heißt es vonseiten der EnBW. Dies schließe auch Informationen ein, aus denen sich Termine ableiten ließen. Auch die Transportgegner bleiben ihrer Linie treu - und kündigen schon mal friedliche Proteste gegen die dritte Überführung auf dem Neckar an.