Von Alexander Rechner
Neckar-Odenwald-Kreis. Landwirte müssen mit der Bewirtschaftung benachteiligter Gebiete wie Hangflächen eine große Last stemmen. Bisher wurde für solche Flächen eine Ausgleichszahlung gewährt. Künftig jedoch erhalten deutlich weniger Grünland-Bauern Geld. Hintergrund ist eine europaweite Neuregelung bei der Festlegung der förderfähigen Regionen. Sie bestimmt, welche landwirtschaftliche Areale zukünftig noch als benachteiligt gelten. Brüssel erteilte nun dem baden-württembergischen Agrarministerium, das die EU-Vorgaben umsetzen muss, grünes Licht für die Neuausweisung der Gebiete. Inwiefern Landwirte im Neckar-Odenwald-Kreis davon betroffen sind - darüber sprachen wir gestern mit dem Landesminister für den Ländlichen Raum und Abgeordneten Peter Hauk (CDU).
Herr Hauk, für knapp 39 Prozent der Flächen in Baden-Württemberg, die bislang als benachteiligt gelten, gibt es künftig keine Ausgleichszahlungen mehr. Stehen Existenzen nun auf der Kippe?
Die Existenzen unserer Bauern werden durch die Neuregelung nicht bedroht. Jedoch gehen mit der Umsetzung der EU-Vorgaben herbe Verluste für unsere Odenwälder Landwirte einher. Aber auch die Bauern in den Landkreisen Main-Tauber, Hohenlohe und Ostalb sind negativ betroffen.
Gibt es künftig überhaupt noch Landwirte im Kreis, die mit Ausgleichszahlen rechnen können?
Ein Großteil der Fläche im Neckar-Odenwald-Kreis wird leider bei der Förderung über die Ausgleichszulage nicht mehr berücksichtigt. Vereinzelt allerdings wird es Gebiete geben, die davon nicht betroffen sind. So können Grünland-Betriebe, die um Waldbrunn und Mudau angesiedelt sind, weiterhin mit Ausgleichszahlungen rechnen. Das Bauland aber ist weitestgehend nicht mehr förderfähig.
Was hat das Land unternommen, um diese Entwicklung abzufedern?
Leider hatten wir vonseiten des Landes so gut wie keine Einflussmöglichkeiten. Wir haben versucht, die Neureglung nachzujustieren. Dies ist allerdings nur bedingt gelungen. Dennoch konnten wir erreichen, dass die Gemarkungsgrenzen die Grundlage für Ausgleichszahlungen sind.
Wird das Land den betroffenen Grünland-Bauern finanziell unter die Arme greifen?
Eine vollständige finanzielle Kompensation vonseiten des Landes ist leider nicht möglich. Die von der Neuregelung negativ betroffenen Bauern sollten allerdings prüfen, welche Grünland-Förderung sie noch in Anspruch nehmen könnten.
Die FDP-Fraktion hatte den Verdacht geäußert, dass der Neckar-Odenwald-Kreis, Ihr Wahlkreis, in die Förderung aufgenommen werden könnte. Was sagen Sie dazu?
Die Liberalen in der Landespolitik hatten in der Tat diesen Argwohn gehegt. Völlig zu Unrecht. Das Gegenteil ist der Fall! Die Kreise Neckar-Odenwald, Main-Tauber, Hohenlohe und Ostalb gehören zu den Verlierern dieser Neuregelung. Gleichzeitig gibt es aber auch Gewinner, wie beispielsweise Teile des Schwarzwaldes und des Allgäus. In diesen Gebieten sind einige Flächen aufgenommen worden.
Wie wird die Förderung künftig aussehen?
Für Baden-Württemberg sind in Zukunft für die Abgrenzung der neuen Gebietskulisse für die sogenannten Gebiete mit naturbedingten Nachteilen von den acht europaweit geltenden Kriterien fünf relevant.
Und welche wären das?
Hierzu zählen bestimmte Bodenstrukturen, Durch᠆wurzelungstiefe, steile Hanglage, begrenzte Wasserführung im Boden und nied-rige Temperatur. Bedauerlicherweise kommen Kriterien wie Trockenheit bei uns nicht zum Tragen. Gerade hinsichtlich des benachbarten Main-Tauber-Kreises ist dies sehr bedauerlich. Gefördert wird eine Gemarkung nur, wenn mindestens 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche über mindestens einen der biophysikalischen Indikatoren als benachteiligt eingestuft werden.
Wie hoch wird der Förderbetrag sein?
Die Höhe der Ausgleichszahlungen pro Hektar im benachteiligten Gebiet soll im Grunde weitgehend unverändert bleiben. Im Moment beläuft sich der Betrag zwischen 43 und 103 Euro für Grünland. Allerdings ist nach Vorgaben der Europäischen Union die Ausgleichszulage zukünftig auch für Ackerflächen mit einem Mindestbetrag von 25 Euro pro Hektar zu gewähren. Das ist so auch im Land vorgesehen. Insgesamt bleibt der Etat mit rund 30 Millionen Euro für die benachteiligten Gebiete erhalten.
Wann soll die Neuregelung der EU-Ausgleichszulagen in Kraft treten?
Bislang soll diese Neuregelung im kommenden Jahr 2018 rechtsverbindlich werden. Es gibt allerdings einige Signale, dass es wohl auch 2019 werden könnte. Das Land Baden-Württemberg hat sich dabei gemeinsam mit dem Bund und anderen Staaten für eine Verschiebung des Inkrafttretens eingesetzt.