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Mosbach/Hüffenhardt: Nächste Runde im Streit um DocMorris

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Von Heiko Schattauer

Mosbach/Hüffenhardt. In die nächste Runde ging am heutigen Donnerstag die juristische Auseinandersetzung um den Arzneimittelabgabeautomaten von "DocMorris" in Hüffenhardt. Die Handelskammer des Landgerichts Mosbach hatte bereits unmittelbar vor Weihnachten die Abgabe von Medikamenten im 2000-Seelen-Dorf (abermals) untersagt, da man Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und eine Wettbewerbswidrigkeit erkannte. Im sogenannten Hauptsacheverfahren waren nun weitere Klagen aufgrund möglicher Wettbewerbsverstöße juristisch zu beurteilen.

Behandelt wurden die Einwendungen des Landesapothekerverbands (LAV) gegen die DocMorris-Tochter Tanimis (als Mieterin vor Ort) und eines Kölner Versandhändlers, der Schadensersatzansprüche gegen DocMorris erhebt. Auch die Klagen dreier Apotheker beschäftigten einmal mehr die Handelsrichter in Mosbach. Weitere Beschlüsse gab es heute allerdings noch nicht, Vorsitzende Richterin Karin Hark setzte den 15. Februar als Verkündungstermin fest. An der eigentlichen Situation ändert sich ohnehin nichts: Der im April 2017 in Hüffenhardt eröffnete und kurz darauf - aufgrund einer ersten einstweiligen Verfügung - umgehend wieder geschlossene Arzneimittelabgabeautomat bleibt außer Betrieb.

Beim heutigen Gerichtstermin ging es nun um also nicht mehr um "das übliche Problem", so Richterin Hark. Nämlich die (bereits erörterte) Frage, ob das Hüffenhardter Modell des niederländischen Konzerns nun als Versandhandel zu betrachten ist oder eben nicht. Vielmehr soll nun geklärt werden, ob auch die DocMorris-Tochterfirma Tanimis als Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt als "Mittäterin" in Sachen Wettbewerbsverstoß zu belangen ist. Der juristische Vertreter von DocMorris führte diesbezüglich aus, das Tochterunternehmen sei lediglich für die technische Einrichtung zuständig. Auf Klägerseite sieht man dies natürlich anders und erbat sich zudem Gelegenheit, einen vom Beklagten-Anwalt kurz vor dem gestrigen Termin eingereichten Schriftsatz eingehend zu überprüfen. Die räumte Richterin Hark dem LAV-Vertreter ein - und setzte ebenfalls den Verkündungstermin für einen Beschluss in der Sache für 15. Februar an.

Am gleichen Tag wird man auch eine Einschätzung zur Schadensersatzforderung eines Kölner (Versand-)Apothekers abgeben. Ebenso zu drei Einzelklagen von Apothekern aus der Region um Hüffenhardt, die allesamt den gleichen Vorwurf erheben, den Arzneimittelautomat also als wettbewerbswidrig erachten. Während es Verband und Einzelapothekern wohl vor allem auch um eine weitere Bestätigung des Betriebsverbots geht, ist mit den "wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen", die man aus Köln formuliert, auch ein stattlicher Streitwert verbunden. Rund 140.000 Euro stehen hier als Forderung im Raum. Wie das Gericht diese Summe und auch die weiteren Klagen einordnet, wird man Mitte Februar sehen.


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