Mosbach. (schat) Autos mit Unmengen an Pferdestärken unter der Haube und Fahrern am Steuer, der nur bedingt verantwortungsbewusst damit umgehen können - das gibt’s nicht nur in Filmen oder in Großstädten. Auch in Mosbach hat sich eine "Poser-Szene" gebildet, zum Leidwesen von Bevölkerung und Polizei.
Am Montag wurde am Amtsgericht Mosbach der erste Poser-Fall verhandelt, ein 29-Jähriger musste sich wegen eins "verbotenen Kraftfahrzeugrennens" verantworten. Und muss in der Konsequenz nun erst mal ohne seinen PS-Boliden auskommen. Zumindest fahren darf er nach dem Urteil des Gerichts damit vorerst nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft Mosbach hatte einem 29-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vorgeworfen, sich eines "verbotenen Fahrzeugrennens" schuldig gemacht zu haben. Aufgrund einer Ende 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung können Autofahrer für dieses Delikt nun vor Gericht belangt werden.
Im konkreten Fall soll der 29-Jährige am 19. November 2017 - gegen 22.45 Uhr - mit seinen Audi S 6 Avant auf der B 27 bei Neckarelz ein solches Fahrzeugrennen absolviert haben. Laut Staatsanwaltschaft klingt das so: "Am Beginn der Beschleunigungsspur zur B 27 in Fahrtrichtung Mosbach hat er sein Fahrzeug unter Nutzung der ’Launch-Control’ unter hoher Geräuschentwicklung und unter höchstmöglicher Beschleunigung in Gang gesetzt."
Ungeachtet der sich in 300 Meter Entfernung befindlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h habe der Angeklagte sein Fahrzeug weiter beschleunigt, sei an zwei Ausfahrten vorbeigefahren, habe ein auf der rechten Fahrspur fahrendes Fahrzeug überholt und den 70 km/h-Bereich mit einer Geschwindigkeit von mindesten 149 km/h Stunde durchfahren. Über die Belange anderer Verkehrsteilnehmer habe sich der Audi-Pilot hinweggesetzt, um mit seinem S6 maximale Beschleunigung und Geschwindigkeit zu erreichen.
Der Fall landete nun vor dem Amtsgericht, da eine Polizeistreife die Verfolgung des Audi aufgenommen hatte und den Fahrer später stoppen konnte. Wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens - laut Polizei ist dieser Tatbestand auch gegeben, wenn nur ein Auto beteiligt ist - wurde der 29-Jährige am Montag zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 33 Euro verurteilt.
Sein Führerschein wurde eingezogen, eine Sperrfrist für eine mögliche Wiedererteilung von zehn Monaten verhängt. In puncto Führerscheinentzug erfüllte das Amtsgericht die Forderung der Staatsanwaltschaft, die allerdings eine deutlich höhere Geldstrafe (60 Tagessätze á 60 Euro) gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, sah allenfalls eine Geldbuße bzw. ein zweimonatiges Fahrverbot als angemessen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.