Billigheim/Mosbach. (pm/mlo) Ein zwölf Zentimeter langes Messer soll er dem arg- und wehrlosen Opfer wuchtig in den Bauch gestoßen und damit billigend in Kauf genommen haben, dass dieser sterben könnte. Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lautet deshalb der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Mosbach gegen einen 37-Jährigen rumänischer Staatsangehörigkeit.
In der Nacht vom 28. Februar auf den 1. März 2018 soll der Angeklagte durch lautes Musikhören und Singen in der Küche der von ihm und mehreren Bauarbeitern bewohnten Wohnung in Billigheim andere Arbeiter im Schlaf gestört haben. Trotz mehrfacher Bitten, die Störung zu unterlassen, sei der Angeklagte dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Daraufhin soll es unter Beteiligung des späteren Opfers zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung in der Küche gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte geschlagen worden sein soll.
Der Rumäne soll daraufhin einige Zeit später den Geschädigten, der sich zunächst schlafen gelegt hatte, auf der Toilette abgepasst haben. Als jener im Begriff war, die Toilette zu verlassen, habe der 37-Jährige nach dem Messer gegriffen, um sich für die vorausgegangene Auseinandersetzung zu revanchieren.
Der Betroffene erlitt eine lebensgefährliche Stichverletzung im Unterbauch und musste notoperiert werden. Eine Blutprobe, die dem Angeklagten in der Tatnacht um 3.35 Uhr entnommen worden war, hatte ergeben, dass dieser mit einer Alkoholkonzentration von 2,72 Promille stark alkoholisiert war.
Am kommenden Freitag, 20. Juli, wird dem 37-Jährigen, der sich seit dem 2. März in Untersuchungshaft befindet, der Prozess gemacht, zu dem sieben Zeugen und zwei Sachverständige geladen sind. Verhandelt wird das Strafverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mosbach unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts, Dr. Alexander Ganter.