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Obrigheim: Sechseinhalb Jahre Haft und Entzug für Einbrecher

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Von Noemi Girgla

Mosbach. Sechs Jahre und sechs Monate lautet das Gerichtsurteil, das am gestrigen Freitagnachmittag gegen Romano S. wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verhängt wurde. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie warf dem 37-jährigen Angeklagten vor, am 7. September des vergangenen Jahres gemeinsam mit einem Mittäter in ein Obrigheimer Wohnhaus eingedrungen zu sein, während die Bewohnerin sich in der Wohnung befand.

Die Männer sollen mit einer Langstielaxt die Wintergartentür des Gebäudes eingeschlagen haben. Anschließend sollen sie das Wohn- sowie die Schlafzimmer durchsucht und Schmuck und Uhren entwendet haben. Nach Aussage der Geschädigten hatte sie nicht auf das mehrfache Klingeln der beiden an ihrer Haustür reagiert, sich im Badezimmer eingeschlossen, als die Täter in das Gebäude eindrangen, und die Polizei alarmiert. Die Beamten konnten den Anklagten festnehmen, nachdem er das Gebäude verlassen hatte, und versuchte zu fliehen. Spätere Ermittlungen zeigten, dass die Schuhabdrücke von S. auch zu einem weiteren Delikt passten, bei dem am 8. Juli vergangenen Jahres ein Beamer aus einer Jugendbildungsstätte in Neckarzimmern gestohlen worden war. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und befand sich zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung. Nach eigenen Angaben kann er sich an den Tathergang nicht mehr klar erinnern, da er stark alkoholisiert gewesen sei. Seine Aussage wird von einem nach der Verhaftung vorgenommenen Alkoholtest gestützt, der bestätigte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 1,05 Promille hatte. Außerdem sagte ein Sachverständiger vor Gericht aus, dass S. seit früher Jugend ein Alkoholproblem habe und unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leide, bedingt durch ein Aufwachsen in prekären, von Alkohol geprägten Familienverhältnissen.

Die Staatsanwaltschaft forderte zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Zugunsten des Angeklagten spräche sein (wenn auch spätes) Geständnis, gegen ihn seine einschlägigen Vorstrafen mit sieben Verurteilungen sowie die offene Bewährung zum Tatzeitpunkt. Das Haus sei vorher ausgekundschaftet, die Tat somit geplant worden.

Die Verteidigung beantragte eine angemessene Strafe, die dem Angeklagten die Chance gebe, so bald als möglich in Therapie zu gehen.

Im Urteil ordnete der Vizepräsident des Landgerichts Mosbach, Dr. Alexander Ganter, die Unterbringung des 37-jährigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Ein Teil der Strafe (ein Jahr und drei Monate) ist vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt zu vollziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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