Mosbach. (gin) Zu einem Urteil kam es am ersten Tag der Verhandlung am Montag noch nicht: Nach zwei Stunden wurde die Verhandlung am Landgericht Mosbach gegen drei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung aufgrund eines Krankheitsfalls vertagt. Verantworten müssen sich vor Gericht Ugur D., Engin Leroy S. und Sami K. in vier bzw. in zwei Körperverletzungsfällen (Sami K.). Des Weiteren wird Ugur D. der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und einer Waffe (Schlagring) zur Last gelegt. Engin S. wird zudem Raub und Beleidigung vorgeworfen. Auch die Straftatbestände des räuberischen Diebstahls und des versuchten Mordes zieht das Gericht in Betracht. Den Vorsitz führt der Vizepräsident des Landgerichts Mosbach, Dr. Alexander Ganter, die Staatsanwaltschaft vertritt der Erste Staatsanwalt Hansjörg Bopp.
Die Angeklagten sollen am 7. September des vergangenen Jahres zwischen 19 und 21.30 Uhr im Bereich des Parkplatzes "Quartier an der Bachmühle" auf die Geschädigten, einen Syrer und einen Iraker, getroffen sein und diese in Lauf des Abend mehrfach brutal mit Fäusten, Tritten und einer Gehhilfe attackiert haben. Einer der Geschädigten erlitt eine Schädelprellung, ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, diverse Prellungen und eine Bindehauteinblutung. Er musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Nach eigenen Angaben waren die Beklagten gerade dabei, "abzuhängen" und illegale Substanzen zu konsumieren. Wegen technischen und terminlichen Gründen wurde zunächst das Verfahren gegen Ugur D. von denen der beiden Mitangeklagten abgetrennt. Bei dieser Trennung soll es künftig auch bleiben.
Ein Sachverständiger sagte zur möglichen Alkohol- und Drogenabhängigkeit von Ugur D. und Engin Leroy S. aus. Zwar sei in der Vergangenheit erheblicher Missbrauch von Substanzen betrieben worden, jedoch zeigte keiner der Angeklagten nach der Verhaftung körperliche Entzugserscheinungen. Eine medizinische Abhängigkeit konnte für keinen der beiden bestätigt werden, wobei S. an der Schwelle zu einem Abhängigkeitssyndrom sei. Laut Ausführungen des Sachverständigen sei davon auszugehen, dass der Konsum verschiedener Substanzen beim Tathergang enthemmend gewirkt habe. Beide zeigten sich in Vorgesprächen offen für therapeutische Maßnahmen, die - so der Experte - auf ca. zwei Jahre veranschlagt werden müssen, um Resultate zu erzielen.
Alle drei Beklagten ließen von ihren Verteidigern Gegendarstellungen verlesen, wonach die Geschädigten die Übergriffe mehrfach provoziert hätten. Zwar gaben sie die Schläge und teilweise auch die Tritte gegen die Geschädigten zu, jedoch wichen sie in ihren Versionen in Bezug auf Intensität und Frequentierung stark von den Ausführungen der Anklage ab. Auch war die Rede von einer abgeschlagenen Flasche, mit der einer der Geschädigten auf die Beklagten zugegangen sei und ihnen gedroht habe.
Bereits in Abwesenheit (nach Abtrennung des Verfahrens) von Ugur D. wurde der erste Zeuge vernommen, der das Geschehen aus rund 100 Metern Entfernung beobachtete und den Notruf wählte. Seiner Aussage zufolge wurden am Geschädigten "malträtierende Handlungen" vorgenommen. Insbesondere betonte er die intensiven Tritte auf den am Boden Liegenden.
Sowohl D. als auch S. waren schon vorher auffällig geworden - und befinden sich derzeit in Haft. Sami K. räumte ein, er habe sich aufgrund der Provokation durch den Geschädigten zu seinem Handeln hinreißen lassen und bat dafür um Entschuldigung. Ein neuer Termin für die Fortsetzung der Verhandlung ist bislang noch nicht festgesetzt.