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Schefflenz: Abwassergebühren werden drastisch erhöht

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Von Stephanie Kern

Schefflenz. Der Unterschied zwischen einer Unterhaltungsmaßnahme und einer Investition macht drei Euro aus. Zumindest in Schefflenz. Denn dort sollen die Abwassergebühren um drei Euro pro Kubikmeter steigen. Zwar nicht rückwirkend, wie zuerst angekündigt. Aber dennoch: Es wird diesen extremen Anstieg geben (müssen).

Warum das so ist, wollten bei der Gemeinderatssitzung am Montagabend im Schefflenzer Rathaus viele Bürger wissen. "Diese Steigerung ist horrend", sagte etwa Willi Reichert. "Hier werden die Bürger ausgenommen. Das ist eine Riesensauerei", schimpfte er. Ein bisschen weiter ausholen musste (und wollte) Bürgermeister Rainer Houck, um das Zustandekommen der doch "ordentlichen Steigerung" zu erklären.

Mit Beginn des Jahres habe man das neue kommunale Haushaltsrecht eingeführt. Dieses sieht vor, dass man Abschreibungen (also den Wertverlust der Besitztümer, die eine Gemeinde hat) erwirtschaftet. Das bedeutet für die Gemeinde Schefflenz, das zusätzlich 875.000 Euro erwirtschaftet werden müssen. Durch diese Systematik sei man quasi über Nacht in die Verlustzone gerutscht. "Weil wir über Nacht arm geworden sind, hat die Kommunalaufsicht uns mehr auf die Finger geschaut", sagte Houck. Und das habe eben dazu geführt, dass die im Haushalt des Eigenbetriebs Wasserversorgung als Investition ausgewiesenen Maßnahmen ebenfalls genauer unter die Lupe genommen wurden.

"Da haben wir den Hinweis bekommen: ,Das sind keine Investitionen, das sind reine Unterhaltungsmaßnahmen.’", erläuterte Houck weiter. Und eben in dieser Unterscheidung liege der Anstieg der Gebühren um drei Euro begründet: "Diese Unterhaltungsmaßnahmen können nicht abgeschrieben werden und müssen über die Gebühren finanziert werden."

Die einzige Möglichkeit, die die Gemeinde habe, sei zu überprüfen, welche Kanalunterhaltungsmaßnahmen keinen Aufschub dulden - und welche doch. Hinzu komme der rechtliche Rahmen, den alle (kommunalen) Wasserversorger einhalten müssen. Sie müssen kostendeckend arbeiten, können gleichzeitig aber nur in sehr engem Rahmen Rücklagen bilden. In guten Jahren - wenn es einen Überschuss gibt - muss dieser den Gebührenzahlern zurückgegeben werden (z.B. durch Gebührensenkung im darauf folgenden Jahr). Im Gegenzug bedeutet das aber auch: Wenn die Kanäle unterhalten werden müssen, muss das ebenfalls im laufenden Jahr und auch durch die Gebühren gedeckt werden.

Ob sich keiner in der Verwaltung Gedanken über die Zumutbarkeit gemacht habe, fragte ein weiterer Bürger. "Es ist uns allen klar, dass wir der Bevölkerung ordentlich was abverlangen", sagte Houck. Und er betonte noch: "Wir haben auch das Gespür dafür, dass das schon eine heftige Nummer ist." Weder für Verwaltung noch Gemeinderat sei diese Erhöhung eine Freude.

Dass es in Schefflenz sicher Leute gebe, die diese Erhöhung nicht tragen könnten und deshalb Wasser einsparen würden (was die Situation weiter verschärfe), darauf wies ein weiterer Bürger hin. "Das ist natürlich klar. Aber nochmal: Das ist keine politische Preisfindung, sondern eine rechtliche. Die einzige Stellschraube, an der wir drehen können, ist, uns auf die absolut notwendigen Kanalbaumaßnahmen zu beschränken", so Rainer Houck.

Dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren falsch gerechnet habe, diesen Schuh wollte sich Houck dann aber doch nicht anziehen (lassen): "Wir haben die Gebührenzahler immer nur in Höhe der Abschreibungen belastet, wir hätten sie in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen belasten können." Durch die etwas "lockerere" Auslegung der Gesetzeslage (also dem Unterschied zwischen Investition und Unterhaltungsmaßnahme) seien den Bürgern aber keinerlei Mehrkosten entstanden.

"Sie haben die drei Euro an der Backe, weil wir den Unterhaltungsaufwand betreiben müssen", sagte Houck. "Und nicht, weil wir das in den vergangenen Jahren anders handhaben konnten." Am Ende stand dann wieder die Losung vom Anfang: Die Unterscheidung zwischen Investition und Unterhaltungsmaßnahme, sie kostet die Schefflenzer "heftige" drei Euro.


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