Mosbach. (dpa-lsw) Der tödliche Absturz eines Piloten mit einem Leichtflugzeug bei Mosbach ist den Ermittlern zufolge auf einen Fehler des Mannes zurückzuführen. «Anhaltspunkte für technische Mängel an dem Flugzeug haben sich nicht ergeben», teilte die Staatsanwaltschaft Mosbach am Montag mit. Da kein Verschulden Dritter an dem Unfall festzustellen war, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt demnach eingestellt. Der Pilot war am 3. Juli kurz nach dem Start von einem Flugplatz aus unbekannter Ursache in ein Getreidefeld gestürzt. Die Maschine ging sofort in Flammen auf. Der Mann verbrannte.
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