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FFH-Gebiet Elzbachtal: Eine Betriebsanleitung für den Naturschutz

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Von Nadine Slaby

Limbach. Viel Interesse weckte die Informationsveranstaltung über den Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Elzbachtal und Odenwald-Neckargerach im Dorfgemeinschaftshaus Limbach. Bürgermeister Bruno Stipp, der die Mitarbeiter der beteiligten Regierungspräsidien aus Freiburg und Karlsruhe, vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Mitarbeiter des Planungsbüros sowie seinen Kollegen Norman Link aus Neckargerach begrüßte, freute sich über den Zuspruch. "Das ist ein ganz positiver Auftakt", meinte Stipp.

Geertje Binder, die Verfahrensbeauftragte des Regierungspräsidiums Karlsruhe, stellte in ihrem Vortrag das FFH-Gebiet "Elzbachtal und Odenwald Neckargerach" vor und erläuterte, was Natura 2000 für dieses bedeutet. Bis Ende 2018 soll das Planungsbüro "Lange" einen Managementplan, also die "Betriebsanleitung für den Erhalt des Gebiets", erstellen, verdeultichte Binder.

Das etwa 1700 Hektar große FFH-Gebiet, das sich über Gemarkungsteile von Elztal, Buchen, Limbach, Neunkirchen, Mudau, Mosbach, Fahrenbach, Neckargerach, Zwingenberg und Waldbrunn erstreckt, besteht aus großen Waldflächen und den Wiesentälern von Elz und Trienzbach. Bereits 13 Lebensraumtypen wurden hier gefunden, in denen elf FFH-Arten leben. "Wir untersuchen nicht alle Arten, sondern der Fokus liegt auf europaweit gefährdeten Arten", erklärte Binder. Dazu zählen der Schmetterling "Spanische Flagge", der Hirschkäfer, das Bachneunauge, der Kammmolch, aber auch der Biber.

Für die FFH-Gebiete gelte der Bestandsschutz. Neue Vorhaben jedoch müssten im "Einklang mit den erarbeiteten Zielen für das Gebiet" stehen und würden auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Auf alle Fälle aber gelte ein "Verschlechterungsverbot". Der Erhalt der Arten sei Pflicht.

Wie genau der Artenerhalt für den im Gebiet vorhandenen Wald, immerhin 1350 Hektar, aussieht, machte Markus Rothmund vom Fachbereich Forstpolitik und Forstliche Förderung beim Regierungspräsidium Freiburg deutlich. Im Staatswald, der 57 % ausmacht, sei die Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen, wie etwa die Übernahme der Naturverjüngung, das Belassen von Totholz oder eine intensive Bejagung, Pflicht.

Im Privatwald seien die Entwicklungsziele, wie die Förderung standortheimischer Baumarten und die Entnahme fremder Gehölze, freiwillig. Aber auch hier gelte die Erhaltungspflicht. Besonders interessierte die Privatwaldbesitzer, ob und mit welchen Einschränkungen sie beim Einbringen fremder Kulturen zu rechnen haben.

Welche Lebensraumtypen im Offenland untersucht werden, erläuterte Klaus Bernhard Kühnapfel vom Ingenieur- und Planungsbüro Lange. Detailliert ging er auf die Lebensräume wie den Robener See oder den Waldsee bei Neckargerach, die Trockenen Heiden im Naturschutzgebiet Schwannewald, die Fließgewässer Elzbach und Trienzbach sowie die regional typischen Flachland-Mähwiesen ein. Auch die hier vorkommenden geschützten Tiere waren Teil seiner Ausführungen. Besonders beim Biber ergab sich eine rege Diskussion, ob dieser als seltene Tierart bestehen bliebe, bzw. mit welcher Verbreitung man bei seinem Schutz rechnen müsse.

Die in der anschließenden Diskussion teils sehr konkreten Fragen versuchten die drei Referenten nach Möglichkeit zu beantworten. Immer wieder mussten sie aber, besonders bei Verweisen auf Grenzflächen, darauf hinweisen, dass mit dem Managementplan die Grenzen erst genauer festgelegt werden. Wer wollte, konnte noch zu einer Exkursion aufbrechen, bei der die Referenten Lebensräume und Besonderheiten vor Ort erläuterten, u. a. das Seegras zwischen Laudenberg und Scheringen.


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