Obrigheim/Neckarwestheim. (lu) Mit zwei Eilanträgen hatte die Gemeinde Neckarwestheim versucht, den Transport von Atommüll aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim per Schiff nach Neckarwestheim sowie die Einlagerung der Kernbrennstoffe im dortigen Zwischenlager vorerst zu verhindern. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekanntgab, wurde einer dieser Anträge – der gegen die Einlagerung – am heutigen Dienstag zurückgezogen.
Zuvor habe die Gemeinde versucht, eine Fristverlängerung für die Begründung dieses Antrags zu erreichen. Nachdem diese abgelehnt worden sei, habe die Gemeinde ihren Antrag am heutigen Tag des Ablaufs der gesetzlichen Frist zurückgenommen, erklärte ein VGH-Sprecher auf Nachfrage. Als Grund sei der zweite, noch beim Verwaltungsgericht Berlin anhängige Eilantrag gegen den Transport der Castorbehälter auf dem Neckar angeführt worden. „Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, erübrigt sich bis auf Weiteres auch die Frage der Einlagerung“, so der Gerichtssprecher gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung.
Über den Eilantrag gegen die Transportgenehmigung soll im Laufe der kommenden Woche entschieden werden. Danach besteht noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.