Mosbach/Hüffenhardt. (stk) Zum fünften Mal untersagte am gestrigen Mittwoch am Landgericht Mosbach Richterin Karin Hark den (Weiter-)Betrieb des Arzneimittelabgabeautomaten in Hüffenhardt. Nachdem bereits der Landesapothekerverband sowie drei Apotheker aus der Region mit ihren Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die "Video-Apotheke" von DocMorris Erfolg hatten, wurde nun auch der Antrag der Apotheke Ten Berken (Köln) positiv beschieden.
DocMorris darf in den Räumen der ehemaligen Brunnen-Apotheke weder apothekenpflichtige Arzneimittel lagern noch sie über den Abgabeautomaten an Kunden verkaufen - sofern keine Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Es sei zudem verboten, beim Erwerb von Arzneimitteln den Käufern die Identität, insbesondere die vollständige Anschrift des Unternehmens, vorzuenthalten, und außerdem dürfe nicht mit Preisersparnissen bei der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel geworben werden, ohne anzugeben, auf welchen Vergleichspreis sich diese Ersparnis bezieht. Der Kläger-Apotheke, die selbst einen Online-Versandhandel betreibt, sei zudem beim Testkauf ein Etikett mit einer aufgedruckten Preisersparnis aufgefallen - ohne allerdings klarzumachen, worauf sich diese beziehe.
DocMorris hatte im April in Hüffenhardt einen Arzneimittelabgabeautomaten mit Videoterminal eröffnet. Bereits nach 48 Stunden musste der Betrieb auf Anordnung des Regierungspräsidiums wieder geschlossen werden. Auch gegen das gestern verkündete Urteil kann DocMorris Berufung einlegen.