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Mosbach: Karlsruhe will Stellungnahme zum Pfalzgrafenstift

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Mosbach. (ar) Das Pfalzgrafenstift war in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats am Mittwochabend ebenfalls kurz Thema. OB Michael Jann informierte das Gremium über das Schreiben der Bürgerinitiative (BI) "Menschen helfen Menschen, Mosbach" an das Karlsruher Regierungspräsidium.

Die Bürgerinitiative schaltete die Behörde ein, um gegen drei Beschlüsse des Gemeinderats aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 "Einspruch" zu erheben. Zudem habe man deren Ungültigkeitserklärung beantragt. Die Stadträte hatten am 10. Januar den Einwohnerantrag der Bürgerinitiative für unzulässig erklärt. Den daraufhin ergangenen Bescheid der Stadt Mosbach, der diese Unzulässigkeit feststellt, möchte die BI nun vom Regierungspräsidium für ungültig erklärt lassen.

Das Regierungspräsidium habe nun die Stadt um eine Stellungnahme gebeten, legte Oberbürgermeister Jann dar. Und die städtische Verwaltung werde (wohl) bis Ende der Woche antworten und ihre Ansicht der Karlsruher Behörde mitteilen. Der Rathauschef trug dabei Ausführungen des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes vor. Darin heißt es, dass der Vertreter der BI den Antrag, den Bescheid der Stadt für ungültig erklären zu lassen, "fälschlicherweise als Einspruch bezeichnet" habe, dieser jedoch "als Widerspruch und mithin statthafter Rechtsbehelf" gewertet wird.

Die Bürgerinitiative hatte ihr Anliegen damit begründet, dass man die Beschlüsse des Mosbacher Gemeinderats als Organ der Stiftung Hospitalfonds wegen einer Befangenheit des Oberbürgermeisters und eines Gemeinderats (Georg Nelius) für rechtswidrig hält. Zudem geht man von Verfahrensfehlern bei der Ratssitzung im Januar aus.


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