Schefflenz. (brw) Die Unruhe, die die jüngste Gemeinderatssitzung in Schefflenz bei einigen Bürgern aus Oberschefflenz ausgelöst hat, ist nicht verflogen. So sind Bewohner des Baugebiets "Lerches" in Oberschefflenz inzwischen aktiv geworden, im Gespräch mit der RNZ erläuterten sie ihre Pläne für das weitere Vorgehen und beleuchteten die Ursache ihrer Verärgerung: Für das Baugebiet besteht seit 2011 ein verbindlicher Bebauungsplan, in dem ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser zugelassen sind. Der Gemeinderat hat allerdings nun in der Sitzung vom 23. Oktober beschlossen, "einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans "Lerches", 1. Änderung nach Art. 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren" zuzustimmen.
Hintergrund dafür ist dem Vernehmen nach ein Bauvorhaben, das auf zwei Grundstücken, die seit längerem reserviert waren, realisiert werden soll. Dabei gehe es um "Wohnen im Alter", wie Anwohnerin Carmen Deckelnick erläuterte. Konzipiert als ein Gebäude mit sieben Parteien, wäre eine Einrichtung in diesem Wohngebiet nach geltendem Bebauungsplan nicht zulässig. Eine Änderung des Bebauungsplans würde aber neue Tatsachen schaffen. Die Anwohner ihrerseits waren bei ihren Bauvorhaben davon ausgegangen, dass bestehende Pläne auch Bestand haben werden.
Verärgert ist man zudem über die Informationspolitik der Gemeinde. Die Betroffenen haben den Eindruck, dass das Projekt am Bürger vorbei möglichst schnell unter Dach und Fach gebracht werden soll. Nur wenige Tage vor einer Informationsveranstaltung am 24. Oktober war den betroffenen Bürger(inne)n ein Schreiben zugegangen, in dem sie zu besagtem Infoabend eingeladen worden waren. Einen Tag nach der entscheidenden Gemeinderatssitzung also, auf der der Investor bereits seine Pläne vorstellte.
Anwohner, die an der Ratssitzung teilgenommen haben, zeigten sich nach eigenem Bekunden sehr überrascht, wie weit die Pläne bereits gediehen sind. Willi Kunzmann wertet den Umstand, dass ungefähr 20 Bürger zur öffentlichen Sitzung erscheinen sind, ohne sich für das Vorhaben auszusprechen, als "eine Art der Bürgerbeteiligung".
Ungeachtet dieser verhaltenen Resonanz habe das Ratsgremium umgehend und mit eindeutigem Votum das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans eingeleitet. Die betroffenen Bürger fühlen sich, so Kunzmann, mit ihren Bedenken und Vorbehalten nicht richtig ernst genommen.
Der ehemalige Gemeinderat Markus Walz, der im "Lerches" gebaut hat, erinnerte an das seinerzeitige Meinungsbild im Rat, als das Baugebiet aus der Taufe gehoben worden sei. Dabei sei man sich einig gewesen, dass man dort "keine Investoren zum Zuge kommen" lassen wolle. Kritisiert wurde auch, dass in der letzten Gemeinderatssitzung erläutert worden sei, dass auf den in Rede stehenden Grundstücken eine Doppelhausbebauung zugelassen sei. Das sieht André Bauhardt, der sich auf einen mitgebrachten Plan stützte, anders. Grundstücke für die Doppelhausbebauung sind nach seinem Dafürhalten zwar in der Mitte des Baugebiets, nicht jedoch dort, wo jetzt gebaut werden soll.
Willi Kunzmann wies darauf hin, dass im gleichen Schefflenzer Ortsteil das Neubaugebiet "Schöndelrain" entwickelt wird und stellte die Frage, warum im Bebauungsplan für das neuere Baugebiet "Schöndelrain" nicht von Anfang eine "Mehrfamilienhausbebauung" zugelassen worden sei. So hätte ein entsprechender Bedarf befriedigt werden können, ohne dass Änderungen bestehender Pläne nötig seien, so Kunzmann weiter. Zudem läge das neuere Baugebiet direkt neben dem neuen Altersheim in Oberschefflenz und würde sich für altersgerechtes Wohnen geradezu anbieten. Die neu zu erstellenden Eigentumswohnungen sollen angeblich nämlich barrierefrei gebaut werden.
Wiederholt beriefen sich die Anwohner auf den Vertrauensschutz, den sie aus dem bestehenden Bebauungsplan ableiten. Wäre von vornherein bekannt gewesen, dass an entsprechender Stelle im "Lerches" ein Mehrfamilienhaus gebaut werden soll, hätten nach eigenem Bekunden weder Walz dort gebaut noch das Ehepaar Sailer sich erst letztes Jahr ein Grundstück gekauft. Unter veränderten Voraussetzungen befürchten die Anwohner nun zusätzliches Ungemach als Folge einer verdichteten Bauweise wie beispielsweise Parkplatzprobleme und die Wertminderung ihrer Immobilien.
Angesichts der geäußerten Vorbehalte und Bedenken überraschte am Ende nicht, dass die Gesprächspartner ankündigten, Widerspruch gegen dieses Bauvorhaben einzulegen und sich gegebenenfalls auch rechtliche Schritte vorbehalten.