Neckar-Odenwald-Kreis. (pm/stk) Von einem "guten Tag für den Wald" spricht Alois Gerig, der CDU-Abgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber, der auch forstpolitischer Sprecher der CDU/CSU ist. Denn der Bundestag änderte in der vergangenen Woche das Bundeswaldgesetz. Die Forstämter in Baden-Württemberg dürfen nun auch in Zukunft Forstdienstleistungen für private Waldbesitzer und Kommunen erbringen.
Hintergrund ist ein Kartellverfahren, das zurückgeht auf eine Beschwerde der Sägeindustrie aus dem Jahre 2002, das 2008 in eine Verpflichtungszusage des Landes mündete. Die verordneten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt, haben jedoch nicht die Erfolge gebracht, die das Kartellamt erwartet hatte. Deshalb hat dieses 2012 unter anderem auf Veranlassung der Säge- und Holzindustrie ein neues Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg eröffnet. Mitte Juli 2015 erhielt das Land die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts. Verkauf und Vermarktung von Nadelstammholz über ForstBW bzw. die Forstbetriebsleitungen in den Landkreisen wurde untersagt.
Umso erfreuter ist Alois Gerig nun, dass das "schwierige Gesetzgebungsverfahren" mit einem guten Ergebnis für Baden-Württemberg abgeschlossen wurde: "Forstämter leisten einen wichtigen Beitrag, unsere Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und zu pflegen - für die 240.000 baden-württembergischen Waldbesitzer ist es gut, dass das Dienstleistungsangebot der Forstämter erhalten bleibt", meint Gerig.
Der Neckar-Odenwald-Kreis trägt den Wald im Namen und 42 Prozent seiner Fläche sind mit Wald bedeckt. Rund 47.000 Hektar sind es insgesamt, auch wenn die Forstbetriebsleitungen Schwarzach, Walldürn und Adelsheim sie nicht komplett bewirtschaften. 65 Prozent des Waldes im Kreisgebiet gehören den Gemeinden, neun Prozent dem Land Baden-Württemberg und 26 Prozent Privatwaldbesitzern.
Ein deutliches Aufatmen signalisiert Dietmar Hellmann von der Forstbetriebsleitung Schwarzach. "Was es konkret bringt, werden wir noch sehen", sagt Hellmann. Prinzipiell ist es eine gute Sache, denn die Waldbesitzer könnten wieder gemeinsame Reviere bilden und die (in vielerlei Hinsicht wichtigen) Vorarbeiten vor dem eigentlichen Holzverkauf können wieder von den Forstbetriebsleitungen für alle Waldbesitzer gemeinsam übernommen werden.
Aufgrund des Kartellverfahrens gegen die Holzvermarktung des Landes Baden-Württemberg bestand die Sorge, dass Forstämter ihr Dienstleistungsangebot für private und kommunale Waldbesitzer aufgeben müssen. Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes wird klarstellt, dass bestimmte Forstdienstleistungen nicht dem Kartellrecht unterliegen und weiterhin von den Forstämtern angeboten werden dürfen. Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen sowie die Holzernte und die Bereitstellung des Holzes verkaufsfertig am Waldweg. Ziel ist es, auf diese Weise die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch in Zukunft zu gewährleisten. "Durch die Dienstleistungen der Forstämter bleiben unsere Wälder in einem guten Zustand", so Gerig. Und Hellmann ergänzt: "Diese Aufgaben der Forstleute im Wald haben weit mehr als wirtschaftlichen Charakter, denn sie dienen auch dem Gemeinwohl. Und das kommt in der Änderung zum Ausdruck." Der Verkauf des Nadelstammholzes muss weiterhin getrennt werden.
Angesichts der kleinteiligen Waldbesitzverhältnisse in Baden-Württemberg stellen die Forstämter sicher, dass eine flächendeckende Waldbewirtschaftung erfolgt und die vorhandenen Holzvorräte (nachhaltig) nutzbar gemacht werden. "Holzmobilisierung ist wichtig, damit die Holzwirtschaft mit dem nachwachsenden Rohstoff aus heimischen Wäldern versorgt wird", erklärt Alois Gerig. Allen Waldbesitzern steht es aber frei, private Anbieter mit Forstarbeiten zu beauftragen. Staatliche Forstdienstleister müssen ihre Leistungen weiterhin zu marktkonformen Preisen erbringen.