Von Stephanie Kern
Mosbach. Die einen sagen, in Hüffenhardt wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben. Die anderen sprechen von einem Versandhandel – auch wenn der Versand nicht klassisch über den Postweg erfolgt. Nachdem in der vergangenen Woche vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mosbach über eine vom Landesapothekerverband beantragte einstweilige Verfügung verhandelt wurde, standen am heutigen Mittwoch drei Anträge von Apothekern aus der Region vor der Zivilkammer zur Verhandlung an.
Beate Rock (Rock-Apotheke Bad Rappenau), Dagmar Schäfer (Schildwach-Apotheke Epfenbach) und Thomas Grzesiak (Stadt-Apotheke Neckarbischofsheim) sehen in dem Angebot der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Hüffenhardt die „regionale Arzneimittelsicherheit bedroht“ und einen Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung.
„Wir sind der Auffassung, dass in Hüffenhardt eine Apotheke betrieben wird“, führte Dr. Carsten Krüger, Anwalt der drei Apotheker, aus. DocMorris bekräftigte wieder: Die Abgabe am Automaten ist ein Arzneimittelversand. Dr. Thomas Würtenberger, der den Apothekenversandhändler vertritt, wollte vom Anwalt der Gegenseite den Inhalt der Absprachen zwischen dem Arzneimittel-Großhändler Noweda und den drei antragsstellenden Apotheken wissen. Denn laut Noweda-Pressemitteilung werde der Prozess der drei Apotheker von Noweda finanziert. „Darin sehen wir ein Problem“, so Würtenberger.
Auch auf die derzeit laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe kam Richterin Karin Hark zu sprechen. „Ich rechne im Juli mit einer Entscheidung“, sagte Würtenberger. Derweil wird der Arzneimittelautomat auch das Mosbacher Landgericht weiter beschäftigen. In Hüffenhardt kann man unterdessen weiterhin apotheken- aber keine rezeptflichtigen Medikamente erwerben. Verordnungen apothekenpflichtiger Arzneien würden aber ebenso abgelehnt.