Hüffenhardt. (bx) Dass Zuhörer bei einer Sitzung des Gemeinderates auch während der Beratungen Fragen stellen dürfen, ist außergewöhnlich. Außergewöhnlich war für Hüffenhardt auch das Thema, mit dem sich der Gemeinderat beschäftigte: Es ging um den einst geplanten und dann in einem Bürgervotum gekippten Beschluss, im Großen Wald zwischen Hüffenhardt, Kälbertshausen und Hochausen einen Windpark mit bis zu sechs Windkraftanlagen zu errichten.
Hauptamtsleiterin Daniela Maahs skizzierte den Ablauf der Geschehnisse: Im Zuge des Verfahrens wurde ein Teilflächen-Nutzungsplan erarbeitet, auf dessen Basis die Gemeinde am 19. Februar 2014 einen Nutzungsvertrag mit der Fortwengel-Holding GmbH unterzeichnete. In der Planungsphase für den Bau der Windenergieanlagen gründete sich im Jahr 2016 die Bürgerinitiative "Pro Lebensraum Großer Wald" gegen die Errichtung der Anlagen.
In einem Bürgerentscheid stimmten dann 1004 von 1723 Wahlberechtigten gegen die Einleitung einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans. An dieses Votum ist die Gemeinde rechtlich drei Jahre lang gebunden und Bürgermeister und Gemeinderat beschlossen daraufhin den mit hohen Kosten verbundenen Ausstieg aus dem Nutzungsvertrag, den sie in der Folge kündigten.
Allerdings ergab die Beratung mit dem Rechtsanwalt Professor Ulrich Kaiser, dass es für alle Beteiligten – auch die Fortwengel Holding – günstiger sei, diese Kündigung zurückzuziehen und einen Aufhebungsvertrag zu beschließen. Finanziell bedeutet das jetzt nicht mehr eine Strafe von 500.000 Euro im Kündigungsfall, sondern die Erstattung der bereits gezahlten Nutzungsentgelte in Höhe von 55.200 Euro von der Gemeinde an das Unternehmen.
Zudem sind die Ergebnisse und Rechte aus naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie digitale Geodaten für 160.000 Euro durch die Gemeinde zu erwerben. Die Firma Fortwengel hat den Aufhebungsvertrag, der "am Verhandlungstisch entstanden ist", bereits unterzeichnet. Der Gemeinderat beuaftragte nun auch Bürgermeister Walter Neff, den Vertrag zu unterzeichnen.